| AGB
Hier finden Sie unsere: Allgemeine Geschäftsbedingungen von CB-REISEN BAUMANN Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende: Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen. 1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich). 2. Leistungen 3. Rücktritt und Umbuchung Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so
haftet er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 4. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen Bei nicht in Anspruch genommenen
Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen,
werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
Wir behalten uns vor, den mit dem
Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern. 7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins
im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine
Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten
Terminen, die Restzahlung spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns
eingehend fällig. Wir können in folgenden Fällen vor
Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn
den Reisevertrag kündigen: 8.1. Ohne Einhaltung einer Frist Wenn Sie die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf
den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von
unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Falls wir eine von uns ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir
Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen
den bis dahin eingezahlten Reisepreis. Wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist,
weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns
im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den
eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. 9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen
angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben und die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 10. Gewährleistung 10.1. Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 10.2. Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 10.3. Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. 10.4. Schadenersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. 11. Beschränkung der Haftung 11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 12. Mitwirkungspflicht 12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 13. Rückbestätigung
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung 14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist. 14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende. 15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen 15.1. Wir stehen dafür ein, dass der
Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird.
Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der
Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse
gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden
nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich
mitgeteilt. 15.2. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. 15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind. 16. Gerichtsstand, Sonstiges 16.1 Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
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